Nachwuchs-Camp II Jahrgang 2013 Jungen & 2012 Mädchen und 2013 Mädchen – zur Sichtung für die TSP1-Kader
eine Teilnahme ist nur auf Einladung des TSP-Kader-Trainers möglich
Montag, 21. Juli 2025, 17:00 Uhr, bis Freitag, 25. Juli 2025, 12:00 Uhr, 36199 Rotenburg an der Fulda
Der Eingang der Zahlung (bitte erst, ab dem 01.01.2025) ist für die Vergabe der Plätze entscheidend. Kaderspieler werden bevorzugt in die Camps aufgenommen. Der HBV entscheidet über die Zulassung zu den Camps. Das Nachwuchscamp findet in Rotenburg an der Fulda statt.
Sie erhalten nach Anmeldung eine Eingangsbestätigung per Mail, dies ist keine verbindliche Teilnahmebestätigung. Die Teilnehmerplätze werden nach Rücksprache mit unserem Landestrainerteam und nach Zahlungseingang vergeben (bitte erst ab dem 01.01.2025 überweisen!!!). Eine verbindliche Teilnahmebestätigung erhalten Sie im Mai/Juni 2025, oder früher. Eine kostenlose Stornierung bis zum 26.03.2025 ist möglich, danach wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00€ einbehalten. Für Stornierungen nach dem 15.05.2025 bis 15.06.2025 wird eine Stornopauschale von 80,00€ erhoben. Für Stornierung ab dem 22.06.2025 bis 3 Tage vor der Anreise betragen die Stornokosten 150,00€, danach betragen die Stornokosten 210,00€. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung. Bitte beachten Sie die Ausschreibungsgrundsätze zu den einzelnen Camps.
Einverständniserklärung
Mit einer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass sich ihr Sohn/ ihre Tochter an allen offiziellen Veranstaltungen (Sportangebote, Spiele, Ausflüge, Schwimmen) im Rahmen des Camps beteiligt und hierin über ausreichende Fähigkeiten verfügt. Zudem erklären Sie sich damit einverstanden, dass sich ihr Sohn/ihre Tochter während der üblichen Freizeit mit Einverständnis des Campleiters in einer Gruppe von mindestens drei Teilnehmern von der Campgemeinschaft entfernen darf. Weiterhin erklären Sie sich einverstanden, dass im HBV-Camp Fotos/Videoaufnahmen von ihrem Sohn/ ihrer Tochter angefertigt werden und er/sie auf diesen Fotos zum Teil auch deutlich erkennbar dargestellt ist. Mit diesen Aufnahmen und der Veröffentlichung seines/ihres Namens auf öffentlichen Medien (HBV-Seite, Facebook o.Ä.) bin ich einverstanden. Ihre Einwilligung gilt auch unbeschränkt für die private und/oder kommerzielle Nutzung - Veröffentlichung, Verbreitung, Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe - in Digitalform und Printform durch den Fotografen oder aber auch durch Dritte. Ihre Einwilligung ist zeitlich sowie örtlich nicht beschränkt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen des Verbandes. Zudem erkläre Sie sich damit einverstanden, dass das Smartphone Ihrer Tochter/Ihres Sohnes bei Start des Camps durch die Betreuer vor Ort eingesammelt wird und erst nach Beendigung des Camps wieder ausgehändigt wird. Die aktuell geltenden Hygieneregeln werden von meinem Sohn/ meiner Tochter über die komplette Zeit eingehalten.
Vorsorgliche Vollmacht / Einverständniserklärung zur ärztlichen Untersuchung und zum Röntgen
Mit einer Anmeldung bestätigen Sie, dass ihr Sohn/ihre Tochter ärztlich behandelt werden darf, wenn ein Arzt diese Behandlung für notwendig erachtet. Ebenso darf ihr Sohn/ihre Tochter geröntgt werden, wenn ein Arzt Röntgen für notwendig erachtet. Sie versichern, dass ihr Sohn/ihre Tochter sporttauglich ist und an keinen Erkrankungen (z.B. Herzfehler, Asthma) leidet, die von Laien nicht erkannt werden und bei sportlicher Betätigung zu einem nicht unerheblichen Gesundheitsrisiko führen können.
Teilnahmebedingungen
Jedes Camp ist eine Veranstaltung mit großer Teilnehmerzahl. Es wird daher erwartet, dass sich jeder Teilnehmer in die Gemeinschaft einfügt. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen die Weisung der Betreuung oder bei ungebührlichem Verhalten ist der Veranstalter berechtig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Bei grobem Verstoß kann der Teilnehmer vorzeitig nach Hause geschickt werden. Die Rückreise ist umgehend von den Erziehungsberechtigten zu regeln. Bei auftretendem Heimweh oder bei Verletzungen ist ebenfalls eine Rückreise durch die Erziehungsberechtigten zu organisieren. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren besteht in diesem Fall nicht. Sollten nachträgliche Schäden z.B. in den Zimmern bzw. am Inventar der Sportschule in Alsfeld festgestellt werden, werden diese nachträglich in Rechnung gestellt. Alle Teilnehmer müssen über ihren Verein versichert sein oder eine entsprechende Versicherung nachweisen können.
ACHTUNG!!!
Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Feld –Zusatzleistungen- die T-Shirt-Größe ihres Kindes an. Sollte Ihr Kind zudem Vegetarier/-in sein oder kein Schweinefleisch essen oder Unverträglichkeiten, so geben Sie dies bitte ebenfalls im Feld -Zusatzleistungen- an.
Nachwuchs-Camp II Jahrgang 2013 Jungen & 2012 Mädchen und 2013 Mädchen – zur Sichtung für die TSP1-Kader
eine Teilnahme ist nur auf Einladung des TSP-Kader-Trainers möglich
Montag, 21. Juli 2025, 17:00 Uhr, bis Freitag, 25. Juli 2025, 12:00 Uhr, 36199 Rotenburg an der Fulda